Eingliederung Vereinbarungen sind die neuen „Arbeitshäuser“
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- Kategorie: ARBEIT & SOZIALES
- Veröffentlicht: Mittwoch, 14. Dezember 2022 17:16
„Wer jetzt nicht den Anfängen wehrt,“ erklärt Hartz4-Plattform Sprecherin, Brigitte Vallenthin, gegenüber dem Sozialticker, „der kann später nicht sagen, er habe nichts gewusst.
Was vom Kaiserreich über die Hitler-Diktatur bis in die bundesrepublikanische Wirklichkeit von 1969 die „Arbeitshäuser“ waren – das sind heute die Eingliederungsvereinbarungen in Verbindung mit dem Sanktions-§ 31 des Zweiten Sozialgesetzbuches. Seit ihrem Amtsantritt kündigt die neue Ministerin, Ursula von der Leyen, wortreich Verschärfungen gegen Arbeitslose an, die – wie seit 1933 durch „Maßregeln der Sicherung und Besserung“ und die „Aktion Arbeitsscheu Reich“ der Gestapo - mit eisernem Besen die so genannten „Arbeitsscheuen“ von der Straße kehren will. Und schlimmer noch: In der Vorgeschichte der Arbeitshäuser hatten noch Richter und das Strafgesetzbuch über Zwangsmaßnahmen zu entscheiden. Seit 2005 und den Hartz IV-Gesetzen hat der Gesetzgeber die Exekutive von der lästigen Hürde eines richterlichen Urteils befreit. Entzug der Existenzgrundlage geht heute ganz einfach: Sie unterliegt einer beliebigen, willkürlichen Entscheidung der niedrigsten Hierarchie-Stufe von Verwaltungsbeamten.“
Ein Blick in die Geschichte lässt – so findet die Hartz4-Platttform – erschaudern.
Im 17. und 18. Jahrhundert dienten Arbeitshäuser der Entfernung der Armut aus der Öffentlichkeit. „Gleichzeitig machte man sich das Arbeitspotential dieser Menschen zunutze. (...) Der Wandel vom herumziehenden Bettler zum wirtschaftlich verwendbaren Untertan sollte hierbei durch Methoden der Arbeitserziehung erreicht werden.“ (Wikipedia)
Im Deutschen Kaiserreich „diente“ das Arbeitshaus „vor allem der Kontrolle der Fürsorgeempfänger.“ (Wikipedia)
1933 wurden die Vorgaben verschärft, um durch das „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung“ im Strafgesetzbuch schließlich als Vorstufe für KZs gebraucht zu werden.
„In ein Arbeitshaus konnte eingewiesen werden, wer wegen „Bettelns, Landstreicherei, Gewerbsunzucht, Arbeitsscheuheit oder Trunk- oder Spielsucht und Müßiggang“ verurteilt wurde.“ (Wikipedia)
„Ab 1934 ermöglichte eine Verschärfung die Inhaftierung auf unbestimmte Zeit“, die zuvor auf zwei bis vier Jahre befristet war. „Das Arbeitshaus sollte dazu dienen, „zur Arbeit anzuhalten und an ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben zu gewöhnen“.“ (Wikipedia)
Seit 1938 wurde die „Aktion Arbeitsscheu Reich“ schließlich von der Gestapo dazu missbraucht, ehemalige Insassen von Arbeitshäusern in Konzentrationslager zu verschleppen.
„Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einweisung in ein Arbeitshaus in der amerikanischen Besatzungszone vorübergehend abgeschafft, jedoch nach der Gründung der Bundesrepublik wieder (...) eingeführt.“ Die Arbeitshäuser hatten als „Maßregel“ strafrechtlichen Bestand bis 1969.
Ab 2005 befreiten die Hartz IV-Gesetze – infolge der unbeherrschbar anwachsende Zahl von Arbeitslosen - staatliche Willkür von der Hürde einer Richterentscheidung. Seitdem fungiert die „Eingliederungsvereinbarung“ als Nachfolgerin der Arbeitshäuser. Der Segen des Gesetzgebers erlaubt jedem Hartz IV-Verwaltungs-Beamten der niedrigsten Hierarchieebene, Menschen mal eben zwischen Tür und Angel das grundgesetzlich geschützte Recht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ zu rauben. Die daraus resultierenden Sanktionen des Sanktions-§ 31 SGB II führen nach fünf Jahren mittlerweile millionenfach zu Hunger, Ausgrenzung, Entwürdigung und schließlich zu körperlichen und seelischen Erkrankungen bis hin zu Suiziden. Welches Menschenbild mag die christdemokratische Ministerin wohl haben - und mit ihr die Bundesregierung -, wenn sie solch unbeschreibliches, unverschuldetes Elend angesichts gar nicht vorhandener Arbeitsplätze noch verschärfen will, fragt sich die Bürgerinitiative Hartz4-Plattform?
„Ein Schelm, wer Böses dabei denk, wenn uns die sozialministeriellen Töne aus der Geschichte so vertraut vorkommen,“ resümiert Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker. „Heißt etwa, aus der Geschichte lernen – unterdrücken lernen, um Menschen mit Maßregeln wie in den dunkelsten Jahren Deutschlands ihre Würde zu rauben?“
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Dies ist ein Aufruf der Initiative:
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
www.hartz4-plattform.de
www.grundeinkommen-wiesbaden.de