
Schon als jungem Menschen wollte mir nie einleuchten, weshalb man in Deutschland eine Haftstrafe lebenslänglich nennt, wenn der Täter nach 15 Jahren entlassen wird. In den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts war man in der Politik der Meinung, Straftäter müssten, gleich was sie verbrochen hatten, in erster Linie "resozialisiert" werden.
Immer lascher wurde verurteilt, immer schneller kamen Verurteilte frei. Selbst brutale Mörder, Sexualmörder, Kinderschänder und Mörder, wurden mit Samthandschuhen angefasst.
In der Bevölkerung wuchs die Wut, wenn freigelassene Straftäter schnell rückfällig wurden. Ganz bei besonders Sexualmördern. So setzte im Laufe der 90er Jahre ein Umdenken der Politiker und der Richter ein, welches dann im Jahre 2001 in einem Interview mit dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder in der Bild am Sonntag gipfelte in welchem Schröder ein „Wegschließen – und zwar für immer!“ für Sexualstraftäter forderte.
Was viele nicht wissen, dazu brauchte man gar kein neues Gesetz beschließen, die sogenannte Sicherungsverwahrung gab es längst, als Gesetz.
Feige und auf ihr Image bedacht, wie Politiker nun einmal sind, kam es nie in Frage zuzugeben, dass man Fehler gemacht hatte, sowohl in der Gesetzgebung, als auch in der Art und Weise wie Richter diese Gesetze interpretierten und anwendeten.
Wie gesagt es gab längst Gesetze welche es ermöglichten, Gewohnheitsverbrecher langfristig weg zuschließen.
Sowohl die Tatsache, dass es solche Gesetze schon gab, als auch weshalb sie kaum Anwendung fanden und vor allem wer sie verabschiedet hatte, sollte aber in der breiten Öffentlichkeit gar keiner erfahren, denn es waren Nazi-Gesetze. Die Nationalsozialisten führten mit dem Gewohnheitsverbrechergesetz vom 24. November 1933 (RGBl. I 995) die Sicherungsverwahrung ein.
Hat jemand mindestens drei vorsätzliche Taten begangen und ergibt die Gesamtwürdigung der Taten, dass er ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, so kann das Gericht bei jeder abzuurteilenden Einzeltat die Strafe ebenso verschärfen, auch wenn die übrigen im Absatz l genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Ab 1941 sah eine Gesetzesänderung für Wiederholungstäter auch die Todesstrafe vor, unter gewissen Bedingungen:
„Der gefährliche Gewohnheitsverbrecher (§ 20a des Strafgesetzbuchs) und der Sittlichkeitsverbrecher (§§ 176 bis 178 des Strafgesetzbuchs) verfallen der Todesstrafe, wenn der Schutz der Volksgemeinschaft oder das Bedürfnis nach gerechter Sühne es erfordert.“
Siehe auch Quelle: http://de.wikiped...verwahrung
Die Todesstrafe wurde 1949 dann abgeschafft aber die Sicherungsverwahrung blieb.
Bis 1995 wurde sie aber nur selten verhängt. Von Mitte der 1990er Jahre an erfolgte nun eine kontinuierliche Verschärfung.
Schon die Sprache der Juristen ist vielen "normalen" Menschen ein Graus, kommt dann noch ihre rein auf Staatsräson abgestellte "Logik" dazu, ist jede echte Menschlichkeit dahin. Sich in die Lage desjenigen versetzen zu können, den man bestraft, gehört zu den Grundzügen menschlichen Seins.
Wer diese Fähigkeit nicht hat, ist kalt, gefühllos, unmenschlich. Der Staat (was das auch immer sein möge), braucht solche Roboter in Menschengestalt.
Es ist ein Verbrechen einen Menschen unschuldig einzusperren. Ein Richter und ein Staatsanwalt, setzen sich beruflich jeden Tag der Gefahr aus, so ein Verbrechen zu begehen, denn es kann immer vorkommen dass jemand unschuldig verurteilt wird. Jeder kann sich heute seinen Beruf aussuchen, wer also Jura studiert, Richter, Staatsanwalt oder Justizminister wird, erwarte kein Mitleid. Er kann sich raus reden, die vielen zu verhandelnden Fälle ließen Emotionen nicht zu. Um objektiv urteilen zu können, sei kühle Distanz von Nöten. Mag sein.
All das rechtfertigt es aber nicht, Menschen die ihre Strafe verbüßt haben, bis zu ihrem Tod als 80 oder 90 jährige Greise, wegzusperren, hinter Gitter und meterhohe Mauern. Genau das tun diese Unmenschen aber, mit ihrer unbefristeten Sicherheitsverwahrung. Und das keineswegs nur für Mörder und Kinderschänder, sondern auch für solche die als Diebe oder Betrüger zum 3.Mal rückfällig geworden waren, und sei es dreißig Jahre her. Es wird der alte Naziparagraph für "Gewohnheitsverbrecher angewandt.
Der Gipfel des Verabscheuungswürdigen ist nun, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, die Praxis der deutschen Gerichte und die deutschen Gesetze zur Sicherungsverwahrung für menschenrechtswidrig erklärt hat, beschließen die Verantwortlichen hier in der BRD am 22.12.2010 (kurz vor Weihnachten wo die Menschen anderes im Kopf haben als Gesetzgebungen), ein Gesetz, welches ihnen ermöglicht die bislang Sicherheitsverwahrten und psychisch völlig gesunden, einer Art "Idiotentest für Knackis" zu unterziehen, um sie dann weiter einzulochen.
"....Ferner wurde ein neues „Therapieunterbringungsgesetz“ geschaffen, das im Fall einer „psychischen Störung“ einen Aufenthalt in speziellen Einrichtungen vorsieht.
Union und FDP sehen durch die neuen Straßburger Urteile keine Auswirkungen auf die deutsche Rechtslage. Keinesfalls sei der Gesetzgeber nun zum Handeln gezwungen. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hob am Donnerstag hervor, dass für die Täter, die nach dem Straßburger Urteil von 2009 freikamen oder die künftig noch auf freien Fuß gesetzt werden, das neue Therapieunterbringungsgesetz gelte. Freilich muss vor einer Unterbringung zunächst eine psychische Störung festgestellt werden. ..."
Vom "Idiotentest" für Kraftfahrer wissen wir welche Chancen Knackis haben werden, die man nicht gehen lassen will. Schließlich steht der Gutachter in diesen Fällen vor dem gleichen Dilemma wie der Gutachter im sogenannten "Maßregelvollzug", wo er entscheiden muss ob "echte Geisteskranke" und Drogensüchtige geheilt sind oder nicht. Aus Angst man könne einen rückfällig Werdenden frei lassen, werden im Maßregelvollzug 9 Geheilte von 10 Insassen weiter inhaftiert. Die Anstalten quellen über, obwohl ständig neue errichtet werden.
siehe zu all dem auch:
Bildquelle: JVA Köln: http://www.jva-koeln.nrw.de/
Erstveröffentlichung bei: onlinezeitung24.de

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Kommentare
"Roboter in Menschengestalt " soll man ja angeblich vermehrt in den lokalen Logen des Tempelbauens und verstaerkt bei den Jesuiten finden.
scribd.com/.../...
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